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   VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21   

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https://dejure.org/2022,3244
VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21 (https://dejure.org/2022,3244)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25.01.2022 - 3 L 477/21 (https://dejure.org/2022,3244)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 3 L 477/21 (https://dejure.org/2022,3244)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Von der Definition des Sprachniveaus sind auch Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, juris, Rn. 14 f.).

    Bemühungen zum Erwerb einfacher schriftlicher und mündlicher Kenntnisse der deutschen Sprache sind im Sinne dieser Bestimmung allenfalls dann von vornherein unzumutbar, wenn ausgeschlossen werden kann, dass diese innerhalb eines Jahres zu einem irgendwie gearteten Fortschritt führen; ein Bemühen um Spracherwerb ist auch von demjenigen zu verlangen, bei dem aufgrund seiner kognitiven Fähigkeiten nur der Erwerb mündlicher Sprachkenntnisse erfolgversprechend erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a. a. O., Rn 28; Urteil vom 25. Juni 2019 - 1 C 40.18 -, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Sie entfaltet lediglich deklaratorische Wirkung und vermag nicht konstitutiv einen bestimmten Rechtsstatus zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2019 - 1 C 22.18 -, juris, Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Denn bei dem gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zu befristenden Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG in der nunmehr geltenden Fassung handelt es sich um einen einheitlichen Verwaltungsakt, der nicht zwischen der Anordnung des Verbots und dessen Befristung aufgespaltet werden kann (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 -, Rn. 19, juris).
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Solches ist mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG grundsätzlich vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 11 S 21.18

    Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Legt man dies zugrunde, hat sich die Antragstellerin mangels des entsprechenden gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erforderlichen nationalen Visums von Anfang an unrechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 -, Rn. 7 f., juris; vgl. auch Beschluss der erkennenden Kammer vom 22. November 2021 - VG 3 L 802/21 -, n. v., EA S. 3, jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen;

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Die nach § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG insoweit von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung erfordert eine sachgerechte Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse, den Ausländer eine gewisse Zeit vom Bundesgebiet fernzuhalten, und dem privaten Interesse des Ausländers an einer baldigen Wiedereinreise und einem erneuten Aufenthalt in Deutschland (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 3/20 -, Rn. 26, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.2019 - 1 C 40.18

    ARB 1/80 Art 13; ARB 2/76 Art 7; AufenthG § 5 Abs 2 Satz 1 Nr 1, Abs 2 Satz 2, §

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Bemühungen zum Erwerb einfacher schriftlicher und mündlicher Kenntnisse der deutschen Sprache sind im Sinne dieser Bestimmung allenfalls dann von vornherein unzumutbar, wenn ausgeschlossen werden kann, dass diese innerhalb eines Jahres zu einem irgendwie gearteten Fortschritt führen; ein Bemühen um Spracherwerb ist auch von demjenigen zu verlangen, bei dem aufgrund seiner kognitiven Fähigkeiten nur der Erwerb mündlicher Sprachkenntnisse erfolgversprechend erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a. a. O., Rn 28; Urteil vom 25. Juni 2019 - 1 C 40.18 -, Rn. 35, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 18 B 861/19

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen eines Härtefalls bei

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Auch kommt der Antragstellerin nicht die Härteklausel des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG zugute, deren Anwendung nicht auf das Visumverfahren beschränkt ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - 18 B 861/19 -, Rn. 12 ff., juris).
  • OVG Sachsen, 10.12.2019 - 3 B 288/19

    Schengen-Visum; Beschäftigung; Aufenthaltstitel; vollziehbare Ausreisepflicht;

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Die einschlägige Bestimmung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG, wonach Widerspruch und Klage gegen die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 AufenthG keine aufschiebende Wirkung haben, betrifft über ihren Wortlaut hinaus auch befristete behördliche Entscheidungen über die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG in der seit dem 21. August 2019 geltenden Neufassung des § 11 AufenthG durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1294; vgl. dazu VG München, Beschluss vom 9. März 2021 - M 24 S 20.4734 -, Rn. 24; ausführlich im Beschluss vom 13. Dezember 2021 - M 10 S 21.5216 -, Rn. 42; a. A. wohl [noch] OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 B 288/19 -, Rn. 18; jeweils juris).
  • VG München, 13.12.2021 - M 10 S 21.5216

    Begründung des Sofortvollzugs einer Ausweisung

    Auszug aus VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
    Die einschlägige Bestimmung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG, wonach Widerspruch und Klage gegen die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 AufenthG keine aufschiebende Wirkung haben, betrifft über ihren Wortlaut hinaus auch befristete behördliche Entscheidungen über die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG in der seit dem 21. August 2019 geltenden Neufassung des § 11 AufenthG durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1294; vgl. dazu VG München, Beschluss vom 9. März 2021 - M 24 S 20.4734 -, Rn. 24; ausführlich im Beschluss vom 13. Dezember 2021 - M 10 S 21.5216 -, Rn. 42; a. A. wohl [noch] OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 B 288/19 -, Rn. 18; jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 11 S 49.14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Unzulässigkeit

  • VG München, 09.12.2021 - M 12 S 21.5504

    Erfolgloses Eilverfahren gegen Abschiebungsandrohung in die Türkei nach Erlöschen

  • VG München, 09.03.2021 - M 24 S 20.4734

    Ausweisung wegen generalpräventiver Gründe bei Strafverfolgungsverjährung

  • VG Arnsberg, 07.09.2023 - 10 L 704/23
    Der Antrag ist als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der in der Hauptsache erhobenen Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Var. 1 VwGO statthaft (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG), vgl. zur Geltung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG über seinen Wortlaut hinaus auch für die Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots: VG Potsdam, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 3 L 477/21 -, Rn. 18, juris m.w.N. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 -, Rn. 42 ff., juris, und auch im Übrigen zulässig.
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